1.665 Strafgefangene haben im vergangenen Jahr in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten einen auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss erworben. Damit sei das positive Ergebnis von 2006 (damals waren es 1.623 Abschlüsse) weiter verbessert worden, berichtete Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter am Freitag in Düsseldorf. „Mit beachtlichem Erfolg nehmen durchschnittlich jährlich rund 3.700 Gefangene an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teil. Damit befindet sich die Teilnehmerzahl auf einem erfreulich hohen Niveau.“ „Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung von Gefangenen während des Strafvollzugs bilden eine wichtige Grundlage für eine sowohl berufliche als auch soziale Reintegration in die Gesellschaft. Sie sind damit eine wichtige Voraussetzung für die Vermeidung von Rückfallkriminalität“, so die Ministerin weiter.

Angebote richten sich nach Arbeitsmarktsituation
Landesweit umfasst das Bildungsangebot im Strafvollzug des Landes
nach ihren Angaben rund 1.300 berufliche Qualifizierungsplätze in über 150 verschiedenen Fachrichtungen. Das Spektrum reicht von A wie Änderungsschneider/in bis Z wie Zerspanungsmechaniker. Das Angebot an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen orientiert sich ausschließlich an den Bedürfnissen des freien Arbeitsmarktes. Die vermittelten Berufsbildungsinhalte entsprechen den Ausbildungsordnungen des Handwerks und der Industrie. Die Angebots palette beinhaltet sowohl hoch qualifizierte als auch niederschwellige Bildungsgänge sowie Kurzmaßnahmen und Langzeitmaßnahmen mit Ausbildungszeiten bis zu 42 Monaten. „Die berufliche Aus- und Weiterbildung von Gefangenen bildet einen herausragenden Schwerpunkt des behandlerisch ausgestalteten Justizvollzugs in Nordrhein-Westfalen“, unterstrich die Ministerin. „Diese besondere Gewichtung entspricht dem Bildungsauftrag des Strafvollzugsgesetzes und trägt zugleich der Gegebenheit Rechnung, dass rund zwei Drittel der erwachsenen und fast neun von zehn jugendlichen Gefangenen bei ihrer Inhaftierung keine abgeschlossene berufliche Qualifikation besitzen und die Mehrzahl von ihnen vor der Inhaftierung beschäftigungslos war bzw. überwiegend als langzeitarbeitslos galt.“
    
[jb; Quelle: Landesregierung NRW]