Dinslaken | Der Generalbundesanwalt hat heute den 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Nils D. durch Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der nordrhein-westfälischen Polizei in Dinslaken festnehmen lassen. Man wirft dem Mann vor sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) angeschlossen zu haben (§ 129b i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

Der Beschuldigte soll im Oktober 2013 nach Syrien ausgereist sein, sich dort dem ISIG angeschlossen und zumindest bis zu seiner Rückkehr nach Deutschland im November 2014 als Mitglied an dieser terroristischen Vereinigung beteiligt haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte ein Ermittlungsverfahren bereits zu Beginn des Jahres 2014 wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) gegen den Beschuldigten eingeleitet. Der Generalbundesanwalt hat das Verfahren wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland übernommen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe einen Haftbefehl ausgestellt.

Der Generalbundesanwalt stellt fest, dass es keine Anhaltspunkte gebe das ein Zusammenhang mit den jüngsten terroristischen Anschlägen in Frankreich bestehe. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagspläne oder -vorbereitungen des Beschuldigten. Man habe die Wohnung des Beschuldigten in Dinslaken durchsucht.

Der Beschuldigte soll am morgigen Sonntag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

„Die Festnahme eines Syrien-Rückkehrers in Nordrhein-Westfalen beweist, dass die Sicherheitsbehörden wachsam sind und entschlossen handeln. Wir nehmen die Gefahr des islamistischen Terrors in Deutschland sehr ernst“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

Autor: ag