Berlin | Laut Udo Di Fabio, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, haben nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz: „Was wir heute erleben, ist ja kein Ansturm von Asyl-Berechtigten. Auch der Jurist Jörn Axel Kämmerer hegt Zweifel an der Frage des Asylrechtes, allerdings vor der Frage nach der Beschlagnahme von Gewerbeimmobilien, um diese in Flüchtlingsunterkünfte umzuwidmen.

Man kann streng genommen auf dem Landweg gar nicht als Asyl-Berechtigter nach Deutschland kommen, weil Artikel 16 a) des Grundgesetzes die Einreise aus sicheren Drittstaaten nicht zum Asyl rechnet“, sagte Di Fabio in der Phoenix-Sendung „Im Dialog“, die am Sonntagvormittag ausgestrahlt wird. „So gesehen erleben wir keinen Ansturm von Asyl-Berechtigten, denn die Menschen, die auf dem Landwege kommen, sind Flüchtlinge, sie sind Einwanderungs-Willige, aber die allerwenigsten davon haben den subjektiven Anspruch auf Asyl, den unser Grundgesetz verspricht.“

Zudem erklärte Di Fabio, es gäbe „kein Recht, sich das Land, in dem man sich flüchten will, auszusuchen“.

Jurist warnt vor Gesetz zur Beschlagnahmung von Gewerbeimmobilien

Der Jurist Jörn Axel Kämmerer hat vor der Anwendung des Hamburger Gesetzes zur Beschlagnahmung von Gewerbeimmobilien gewarnt. Das Gesetz unterscheide nicht zwischen Asyl-Berechtigten und bloßen Asyl-Bewerbern, sagte der Professor für öffentliches Recht an der Bucerius Law School in der Fernsehsendung „NDR aktuell“. Nur bei Asyl-Berechtigten spiele das Grundrecht auf Asyl eine relevante Rolle in der Abwägung einer Sicherstellung.

Personen aus sicheren Herkunftsländern würden demnach als bloße Bewerber nicht unter diese Regelung fallen. „Es wird mit Sicherheit Klagen von Betroffenen geben, die ihre Gewerbeimmobilie nicht einfach der Unterbringung von Migranten überlassen wollen“, sagte der Jurist im NDR. Weiter spricht das Gesetz der Hamburger Bürgerschaft von einer „bevorstehenden Gefahr“ als Grundlage, um den Weg zu einer Beschlagnahmung von Wohnraum für Flüchtlinge frei zu machen. „Es kann nicht ausreichen, dass der Winter bevorsteht“, gibt Kämmerer mit Blick darauf zu Bedenken.

Die Hamburger Bürgerschaft hatte am Donnerstag das Gesetz zur Beschlagnahmung von leerstehenden Gewerbeimmobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. Es ist innerhalb der Bürgerschaft umstritten. In zweiter Lesung setzten sich die Stimmen von SPD, Grünen und Linken gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD durch.

Autor: dts