Köln | Die Polizei Köln hat am Mittwochnachmittag, 19. Oktober, in Köln-Bilderstöckchen einen 27-Jährigen vorläufig festgenommen. Dem Mann wird vorgeworfen, sich am Vortag, 18. Oktober, in Longerich gegenüber mehreren Passantinnen und Anwohnerinnen in unsittlicher Weise gezeigt zu haben, so die Kölner Polizei.

Nach dem Notruf einer 28-Jährigen wurde zunächst gegen 12:20 Uhr ein Streifenwagen in die Hohlgasse entsandt. Die Kölnerin soll dort angegeben haben, von dem ihr Unbekannten zuvor an der Longericher Straße durch obszöne Gesten belästigt worden zu sein. Der Verdächtige im auffälligen schwarzen Trainingsanzug sei ihr auf einem Fahrrad gefolgt und dann geflüchtet.

Kurz darauf meldete eine 47-Jährige Nachbarinnen den Polizisten, den Verdächtigen gegen 12:45 Uhr dabei beobachtet zu haben, wie er mit seinem Fahrrad in der Hohlgasse auf- und abfuhr. Anschließend habe der Mann sich auf die Motorhaube eines geparkten Autos gelehnt und angesichts einer weiteren Passantin onaniert. Dabei wurde er von der Zeugin fotografiert. Eine umgehend eingeleitete Nahbereichsfahndung soll zunächst negativ verlaufen sein.

Gegen 13:20 Uhr näherte sich der 27-Jährige einer 41-Jährige Anwohnerin des Alexander-Petöfi-Platzes, die sich zu diesem Zeitpunkt vor ihrem Haus aufhielt. Auch gegenüber dieser Kölnerin entblößte sich der Tatverdächtige und onanierte auf dem Gehweg. Er flüchtete mit seinem Fahrrad, als die Frau ihm androhte, die Polizei hinzuzuziehen.

Am Donnerstagnachmittag gegen 16 Uhr soll den Polizisten das vor einer Asylunterkunft stehende auffällige schwarze Fahrrad aufgefallen sein. Während die Beamten mit der Heimleitung sprachen, verließ der von den Geschädigten beschriebene Mann die Unterkunft. Er wurde angehalten und überprüft. In seiner Stube soll die markante Bekleidung, die er während der Tatausübung getragen hatte, sichergestellt worden sein. Der 27-Jährige wurde zur Vernehmung dem Polizeipräsidium zugeführt. Angaben zum Sachverhalt wollte er dort nicht machen, sagt die Polizei. Der Festgenommene wurde erkennungsdienstlich behandelt.

Nach einer Gefährderansprache soll er mangels Haftgründen wieder entlassen worden sein. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen verantworten.

Autor: ib